AGB

I. All­ge­meines

1.    Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

2.    “Bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf Stick, Fach­abzüge usw.)

3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. 

II. Urhe­ber­recht

1.    Das Urhe­ber­recht der Bilder liegt immer beim Fotografen.

2.    Die vom Fotografen hergestell­ten ­Bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

3.    Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

4.    Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.

5.    Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

6.    Bei der Ver­wen­dung der Bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7.    Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

1.    Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

2.   Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3.   Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.

4.   Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haf­tung, Verjährung

1.    Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

2.    Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

3.    Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

4.    Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen. 

6.1 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber dem Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 

6.2 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber dem Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 

7. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter des Fotografen sowie Dritten, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden. 

V. Leis­tungsstörung, Termin, Ausfallhonorar

1.    Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie (PicTime) zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder in Form eines digitalen Inhaltes downloaden kann

2.    Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen. Licht­bilder werden nur dann übergeben, wenn es vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

3.    Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

VI. Daten­schutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

 

VII. Bild­bear­beitung

1.    Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
Über den Stil des Fotografen kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite, Facebook, Instagram entsprechend einen Eindruck verschaffen. 


2. Die im Angebot festgelegte Anzahl der Fotos werden professionell bearbeitet. Professionell bearbeitet bedeutet dabei Beschnitt, Belichtung und Farblook. 

3.    Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern durch den Auftragnehmer und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung (dazu zählen auch Umfär­bung in schwarz-weiß oder Sepia) ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

4.    Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Bilder des Fotografen im Inter­net eine Verlinkung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten

1.    Der Fotograf liefert seine Arbeiten spätestens bin­nen 6 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

IX. Reklamation

1. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Ist der Kunde mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. Eine einmalige Nacharbeit der Fotos erfolgt unter Kulanz und muss zuvor von dem Kunden ausführlich schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Nach Ablauf von 14 Tagen hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

2.    Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde.

3.    Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

X. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen 

1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist der Fotograf darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden.

2. Der Kunde (Veranstalter) hat den Fotograf darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. 

3. Unterlässt der Kunde die vorherig beschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem Fotografen gegenüber, stellt der Kunde damit den Fotograf von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. 

4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch den Fotografen, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen. 

6. Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind. 

XI. Gutscheine 

1. Der Kunde kann bei dem Fotografen Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von dem Fotografen. Die Gutscheine können nicht übertragen werden, außer er ist allgemein bestimmt.

2. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen

3. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt. 


XII. Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 

2. Der Fotograf nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 

XIII. Sonstiges

1. Der Fotograf ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung des Fotografen für die Leistungen bleibt unberührt.